Allgemeine Teilnahmebedingungen der Worms Classics 2024
Organisator: H.O.T. Oldtimertreffen, Mariana Queißer, Milanstr. 11, 67578 Gimbsheim, Im Folgenden H.O.T./Veranstaltungsleitung genannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, wenn der ausgefüllte Vordruck (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) bei der Veranstaltungsleitung eingegangen ist. Sonderabsprachen sind nur gültig, wenn diese schriftlich getroffen wurden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung. H.O.T. versichert jedoch, die Wünsche der Aussteller möglichst genau zu erfüllen, bleibt aber frei von jeder Verantwortung, wenn eine Platzierung aus organisatorischen, technischen oder anderen Gründen nicht wie gewünscht zustande kommen kann. Der offizielle Anmeldeschluss ist der 26. August 2024.
2. Zulassung
Über die Zulassung entscheidet die Veranstaltungsleitung. Wir behalten uns eine kurzfristige bzw. nachträgliche Ablehnung aus besonderen Gründen vor (z.B. offene Rechnungen etc.) auch nach ggf. bereits erfolgter Teilnahmebestätigung.
3. Rechnungsausstellung
Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. Paragraph 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese auch nicht separat aus.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind nach Anmeldung ohne Abzug bis spätestens zum 26. August 2024 fällig. Ohne vollständige Bezahlung darf der Stand nicht bezogen werden. Stände, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können ohne weitere Mahnung anderweitig vergeben werden. Frühbucherrabatte werden nicht gewährt. Die Zustellung der Rechnung per E-Mail erfolgt nach Eingang der Anmeldung
5. Untervermietung von Ständen
Dem Aussteller ist eine Untervermietung ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung unter allen Umständen verboten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung werden vom Aussteller 50% der Standmiete zusätzlich berechnet.
6. Auf- und Abbau
Aufbau Samstag, 14.09.2024, bis 12.00 Uhr gemäß Stellplan, Abbau Sonntag, 15.09.2024, ab 17.30 Uhr.
Vorzeitiger Abbau: Bei vorzeitigem Abbau erklärt sich der Aussteller ausdrücklich bereit, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % seiner Standmiete, mindestens jedoch €50,00 zu bezahlen. Diese Maßnahme ist im Interesse des Publikums und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung leider notwendig und wird auch rechtlich durchgesetzt.
7. Feuerschutz und Rauchverbot
Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Hinweisschilder auf Ausgänge und Notausgänge dürfen auf keinen Fall verdeckt werden. Fluchtwege sind grundsätzlich freizuhalten. Die Inbetriebnahme elektrischer Wärmegeräte, Gasfeuerstätten, sowie sonstiger offener Feuerstätten usw. bedarf der besonderen Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Der Betrieb darf nur unter Einhaltung aller feuerpolizeilichen Vorschriften erfolgen. Brennbare Materialien, gleich welcher Art, dürfen im Ausstellungsstand weder gelagert noch verwahrt werden. Das Aufbewahren von Verpackungsmaterialien aller Art innerhalb oder hinter den Ständen ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet. Sämtliche als Dekoration verwendeten Stoffe und Kunststoffe müssen der Schwerentflammbarkeit nach DIN 4102 entsprechen.
8. Standbesetzung/ Reinigung und Müllentsorgung
Die Stände sollten während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein.
Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standes selbst verantwortlich. Bei nicht sauber zurückgelassenem Stand erfolgt die zusätzliche Berechnung der Kosten für eine notwendige Sonderreinigung (Minimum €50,00). Alle Aussteller erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Abfall ist nach der Veranstaltung vom Gelände auf eigene Kosten zu entfernen, der Platz ist ordentlich zu verlassen. Intensive Verschmutzungen (z.B. Ölflecken, zurückgelassene Kartonagen, Teile u.ä.) werden auf Kosten des jeweiligen Ausstellers entsorgt.
9. Stromanschluss und Nutzung
Ein Stromanschluss (230 & 400 Volt) ist in Klärung. Stand heute kann kein Strom zur Verfügung gestellt werden.
10. Haftung/Versicherung
Die Veranstaltungsleitung, deren Helfer und Beauftragte haften nicht für Schäden, die der Betroffene selbst zu verantworten hat und bleiben frei von Haftung und Regressansprüchen bei jeglichen Schadensfällen zwischen Ausstellern, bzw. zwischen Ausstellern und Besuchern, insbesondere bei Schäden an Ausstellungsgegenständen oder durch selbige. Die Versicherung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Schäden durch bauliche Mängel des Veranstaltungsortes oder innerhalb der gastronomischen Einrichtungen. Insbesondere sind mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und höhere Gewalt ausgeschlossen. Das Gelände wird nicht bewacht, die Haftung für Schäden in dieser Zeit sind ausgeschlossen. Für ausreichende Sicherung der Waren hat zu jeder Zeit jeder Aussteller selbst zu sorgen. Die Aussteller haften Ihrerseits für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten oder Beauftragten oder ihre Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen bzw. Fahrzeuge an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden. Der Aussteller versichert mit seiner Anmeldung rechtsverbindlich über eine gültige Haftpflichtversicherung nach deutschem Recht zu verfügen, die alle potenziellen Gefahren aus seiner Teilnahme an dem Oldtimerfestival abdeckt.
11. Werbung auf der Veranstaltung
Das Verteilen von Fremd-Flyern, die nicht vom Aussteller sind, oder andere Werbemittel von Fremdveranstaltungen ist ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter nicht gestattet. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Entsorgung und Säuberung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
12. Nachträgliche Änderung, Rücktritt
Aus zwingenden Gründen, die die Veranstaltungsleitung nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, kann die Veranstaltung abgesagt, verkürzt, verschoben oder auch verlängert werden. Die Aussteller sind in diesem Fall weder zum Rücktritt berechtigt noch stehen ihnen Schadenersatzansprüche zu. Dem Aussteller wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn behördliche Vorgaben die Durchführung des Oldtimertreffens untersagen.
13. Bewirtung
Verkauf von Speisen und Getränken ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch vom Veranstalter zugelassene Unternehmen auf deren eigene Rechnung und Verantwortung.
14. Akustische Darbietungen
Das Spielen von Musikinstrumenten oder die Beschallung durch Lautsprecher ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von H.O.T..
16. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung eines durch H.O.T. abgeschlossenen Vertrages oder im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der allgemeinen Teilnahmebedingen in seinen Inhalten davon nicht berührt.